Reisen mit Haustieren: Neue EU-Verordnung

cyberfabrik, Bonn
2015-01-15 16:44:00 / Tipps

© panthermedia.net/Meseritsch Herby

In diesem Jahr ändert sich einiges für das Reisen mit Haustieren. Am 29. Dezember 2014 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die Halter ab 2015 bei Reisen mit Hund, Katze und Frettchen beachten müssen. Weiterhin gibt es Vorschriften für tollwutempfängliche Katzen, Hunde und Frettchen. Hinzu  können auch Maßnahmen zur Vorbeugung vor anderen Krankheiten und Infektionen getroffen werden, zum Beispiel Echinokokkose. Tierarten, die nicht oder kaum von Tollwut betroffen sind, wurden neu aufgenommen, etwa Nagetiere, Kaninchen und Ziervögel, sofern sie nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind.

Weiterhin gelten weiterhin die Vorschriften, dass Hunden, Katzen und Frettchen ein Transponder implantiert sein muss. Wenn sie eine deutlich lesbare Tätowierung haben, ist sie ebenfalls gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Der EU-Heimtierausweis muss ebenfalls mitgeführt werden.

Der neue EU-Heimtierausweis

Neu ist der EU-Heimtierausweis, der in seiner äußeren Form und Aussehen dem bisherigen gleicht. Er gilt für die EU-Staaten und mehreren Drittstaaten (siehe Link). Die Neuerungen befinden sich im Inneren. Er enthält Erläuterungen zum Ausfüllen. Die Angaben zum Tierhalter von diesem nun selbst zu unterschreiben. Die Tätowierungsstelle muss angegeben werden, falls ein Tier vor dem 3. Juli 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet wurde. Name und Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen eingetragen und von diesem unterschrieben werden. Der bisherige Abschnitt zur „Zeckenbehandlung“ wurde durch den Abschnitt „Sonstige Behandlungen gegen Parasiten“ vorgesehen. Der Ausweis darf ab sofort auch nur noch von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Verpflichtend ist für sie, dass sie überprüfen müssen, ob das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, sonst muss diese folgen. Er muss das Tier impfen und anschließend die entsprechenden Felder des Ausweises ausfüllen und den Ausweis vom Tierhalter unterschreiben lassen.

Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick geben, weiterführende Links und die Quellen erhalten Sie unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:178:0001:0026:DE:PDF

http://www.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/meldungen/2013_07_26_eu-verordnung-reisen-heimtiere.php

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm